Zielsetzung und Anspruch für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Wir wollen Kinder und Jugendliche im Einklang mit ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dabei unterstützen, sich frei von jeder Art körperlicher, emotionaler oder sexueller Gewalt bestmöglich zu entfalten. Daher stellen wir höchste Ansprüche sowohl an die Leiter, Priester und Betreuer unserer Initiativen, damit sie sich stets für das Wohl der ihnen Anvertrauten einsetzen, als auch an unsere Einrichtungen, damit sie den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.

  • Leiter sind erwachsene Personen, denen fortdauernd Aufgaben der Leitung unserer Jugendarbeit anvertraut werden. Sie haben sich durch Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses sowie durch eine vorbildliche Beachtung unserer Richtlinien als dafür geeignet erwiesen, erhalten eine intensive Aus- sowie eine kontinuierliche Weiterbildung und suchen immer wieder die Bewertung ihrer Arbeit – u.a. durch die Eltern der Kinder und Jugendlichen.
  • Priester begleiten unsere Jugendarbeit seelsorglich und werden nach den gleichen Kriterien, wie die Leiter (s.o.), ausgewählt, ausgebildet und bewertet.
  • Betreuer sind erwachsene Personen oder Jugendliche ab 16 Jahre, die zeitweise für bestimmte
    Aktivitäten als Betreuer ernannt werden (z.B. Eltern der Kinder und Jugendlichen).

Gegenüber den Leitern, Priestern und Betreuern erheben wir den Anspruch hoher fachlicher und sozialer Kompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Bevor ihnen Kinder bzw. Jugendliche anvertraut werden, müssen sie sich zu einem Verhaltenskodex verpflichten (s.u.), der ihnen zuvor eingehend erläutert und anschließend jährlich in Erinnerung gerufen wird.

Den Leitern kommt die Aufgabe zu, diesen Verhaltenskodes in ihrem Verantwortungsbereich allen Jugendlichen und Erziehungsberechtigten bekannt zu machen, die Betreuer auszubilden und dessen Einhaltung zu überwachen. Sobald sie von möglichen Verfehlungen erfahren, ist es ihre Aufgabe, diese unmittelbar zu unterbinden und den Beauftragten der Studentischen Kulturgemeinschaft für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu informieren. Darüber hinaus soll er die betroffenen Personen darum zu bitten, den o.a. Beauftragten ebenfalls direkt zu informieren.

Diese Richtlinien der Studentischen Kulturgemeinschaft für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind fester Bestandteil der Qualitätssicherung für unsere Jugendarbeit. Der Verein überprüft ihre Wirksamkeit und Einhaltung. Alle (Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte, Betreuer, Priester und Leiter) werden angehalten, Verstöße direkt dem Beauftragten der Studentischen Kulturgemeinschaft sowie dem Vorstand zu berichten.

Die Kontaktdaten zum Beauftragten der Studentischen Kulturgemeinschaft für die Arbeit mit Kindern und Jugend­lichen sind der Website www.StudKult.de zu entnehmen. Der Beauftragte achtet auf die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen, ist für die Ausbildung der Leiter im Hinblick auf diese Richtlinien verantwortlich und achtet bei Verstößen gegen die Richtlinie auf ein ordentliches Verfahren zur Klärung des Vorfalls.

Bei möglichen Verfehlungen gebührt dem aufmerksamen Respekt gegenüber möglichen Opfern höchste Priorität. Verfehlungen im vertrauensvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind ohne Toleranz und Rücksicht auf nachrangige Kriterien für alle Betroffenen transparent aufzuklären. Weitere Details zu Procedere und Sanktionen sind in einer eigenen Richtlinie definiert.

Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen

  1. Jeder Leiter, Priester und Betreuer behandelt jeden Menschen mit gleichem Respekt und gleicher Wertschätzung. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen sind stets ihr vorrangiges Anliegen.
  2. Leiter, Priester und Betreuer achten sorgfältig darauf, was sie Kindern und Jugendlichen sagen und wie sie es sagen. Jedes Wort, jede Situation oder Handlung, die das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen in irgendeiner Weise missbrauchen könnte, ist zu vermeiden.
  3. Leiter, Priester und Betreuer achten darauf, jeglichen körperlichen Kontakt zu vermeiden, der in irgendeiner Weise missverstanden werden könnte.
  4. Leitern, Priestern und Betreuern ist es strikt untersagt, Raufereien zu provozieren. An Spielen, die einen körperlichen Kontakt einschließen, der missverstanden werden könnte, nehmen sie nicht teil.
  5. Alle Leiter, Priester und Betreuer erhalten bei den Aktivitäten klar zugewiesene Aufgaben, die den Kindern und Jugendlichen ebenfalls bekannt zu machen sind. Somit kann sich kein unbefugter Dritter eine Aufgabe aneignen, die ihm bei der Jugendarbeit des Vereins nicht zusteht.
  6. Persönliche Gespräche eines Kindes oder Jugendlichen mit einem Leiter, Priester oder Betreuer dürfen nur an einem öffentlichen Ort oder in Räumen geführt werden, die von außen eingesehen werden können.
  7. Leiter, Priester und Betreuer über 18 Jahren übernachten separat von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Das gleiche gilt für die Körperpflege (Duschen etc.) und das Umkleiden.
  8. Die Leiter sollen alle Aktivitäten so sorgfältig planen, dass unbeobachtete Gelegenheiten für Misshandlungen ausgeschlossen werden können.
  9. Der Leiter einer Aktivität zeichnet dafür verantwortlich, dass mögliche Gefahren bei einer Unternehmung im Vorfeld richtig abgeschätzt werden und im Zweifel für das Wohl der ihm Anvertrauten vermieden werden. Er ist verantwortlich für die Einhaltung bestehender Sicherheitsvorschriften und trifft Vorsorge für Erste Hilfe-Maßnahmen.
  10. Der Leiter einer Aktivität kümmert sich darum, dass alle Jugendlichen die Sicherheits- und Notfallmaßnahmen für die jeweils entsprechenden örtlichen Gegebenheiten gut kennen.
  11. Alle Aktivitäten beginnen und enden zu festgesetzten Zeiten, die den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben, damit sie die Kinder ggf. pünktlich bringen und abholen können.
  12. Kinder und Jugendlich können an mehrtägigen Aktivitäten nur dann teilnehmen, wenn die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind und ihre Kontaktdaten sowie ggf. wichtige medizinische Hinweise zur gesundheitlichen Betreuung des Kindes hinterlassen.
  13. Auf öffentlichen Websites oder Printmedien werden persönlichen Angaben oder Fotos der Kinder und Jugendlichen nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veröffentlicht.
  14. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen werden angehalten, zumindest zwei Mal pro Jahr ein Gespräch mit den Leitern unserer Einrichtungen zu führen. Im Rahmen dieser Gespräche soll die Einhaltung dieses Verhaltenskodex thematisiert werden.

Beauftragter der Studentischen Kulturgemeinschaft e.V. für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen:

Ludwig Eylert
Rechtsanwalt

Oppenhoffallee 6
52066 Aachen

Tel: 0157 74369643